Anmeldung / SEPA Mandat
Name und Anschrift des Zahlungsempfängers (Gläubiger) Fitness- und Kampfsportzentrum e.V.
Gläubiger-Identifikationsnummer:
Mandatsreferenz-Nr.: WIRD SEPARAT MITGETEILT
Ich/Wir ermächtige(n) Fitness- und Kampfsportzentrum e.V., Zahlungen von meinem/unserem Konto
mittels Lastschrift einzuziehen.
Zugleich weise(n) ich/wir mein/unser Kreditinstitut an, die von Firtness- und Kampfsportzentrum e.V.
auf mein/unser Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
Hinweise:
Ich kann/Wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung
des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem/unserem Kreditinstitut vereinbarten
Bedingungen.
Alle im Zusammenhang einer Rücklastschrift jedweder Art entstehenden Gebühren sind vom Zahler zu
tragen. Die Erinnerung an evtl. Außenstände ist kostenfrei, für nachfolgende Mahnungen werden
weitere Gebühren seitens des Vereins erhoben.
Fällt der genannte Zahltag nicht auf einen Bankarbeitstag, erfolgt der Einzug am unmittelbar darauf
folgenden Bankarbeitstag.
Durch das Absenden dieses Formulares erklärt der Antragsteller seinen Beitritt, stellvertretend bei unter
18jährigen der/die Erziehungsberechtigte/n und verpflichtet sich zur Einhaltung der Satzung und
Ordnungen, insbesondere zur pünktlichen Bezahlung des Vereinsbeitrages und Unterstützung der
Vereinsziele. Änderungen bezüglich der Adress- oder Kontodaten sind unverzüglich dem Verein mit zu
teilen. Die Satzung und weitere Informationen finden Sie unter dem Menüpunk Satzung.
Die Kündigung ist dem Vorstand gegenüber schriftlich (auch gerne per E-Mail) zu erklären. Die
Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen zum Jahresende.
Das Mitglied und der Zahlungspflichtige sind damit einverstanden, dass ihre Daten für Vereinszwecke
per EDV gespeichert werden. Der Verein wird ihre Daten ausschließlich im Rahmen der
Vereinsverwaltung verwenden und nicht ohne Ihre Genehmigung an Dritte weitergeben.
Mit der Unterschrift erklärt sich das Mitglied damit einverstanden, dass Fotos aus dem Training, von
Wettkämpfen oder Vereinsveranstaltungen auf der Homepage und den Social Media Kanälen des
Vereins verwendet werden dürfen.
Dieser Vertrag wird nach dem Übersenden gegengezeichnet zugesandt. Erziehungsberechtigter bei Personen
unter 18
DSGVO:
Jedes Mitglied hat das Recht, über die Sammlung und Verwendung der Daten informiert zu werden.
Ein aktives Einverständnis ist zwingend erforderlich.
Jedes Mitglied hat das Recht auf das Vergessenwerden. Das bedeutet, dass Sie nach Ende der
Mitgliedschaft alle Daten löschen und einem eventuellen Auftragsverarbeiter sowie Ihrem Dachverband
und allen weiteren Stellen Bescheid geben müssen, dass auch sie die Daten löschen.
Sie müssen allen Mitgliedern das Recht auf den Zugriff auf die eigenen Daten und deren
Verwendungszweck gewähren. Das funktioniert online in passwortgeschützten Bereichen oder auf
elektronischem Wege.
Jedes Mitglied hat das Recht, die Daten übertragen zu bekommen. Integrieren Sie einen Weg, wie
Sie angeforderte Daten sicher und maschinenlesbar übertragen können.
Jedes Mitglied hat das Recht auf eine Berichtigung inkorrekter Daten. Sind Daten fehlerhaft oder
veraltet oder hat das Mitglied einen Einspruch eingelegt, müssen Sie unverzüglich die nötige
Anpassung vornehmen.
Jedes Mitglied kann die Einschränkung der Nutzung seiner Daten fordern. Das bedeutet, dass Sie
sie zwar abspeichern, aber nicht verwenden dürfen.
Jedes Mitglied kann von seinem Einspruchsrecht gegen die Verwendung seiner Daten für das
Direktmarketing Gebrauch machen. Lehnt ein Mitglied das direkte Marketing ab, dürfen Sie die Daten
dafür nicht mehr verwenden.
Bei einer Gefährdung der Datensicherheit haben die Mitglieder das Recht, innerhalb von 72 Stunden
benachrichtigt zu werden. Dafür müssen Sie Prozesse einrichten, um Probleme in der
Datensicherheit sofort zu erkennen und die Betroffenen innerhalb der Frist zu benachrichtigen.